Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung? Was Betroffene jetzt tun sollten

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kommt für viele Betroffene überraschend: Häufig geht es um den Vorwurf, etwa über den eigenen Internetanschluss Filme, Serien, Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte geteilt zu haben oder etwa geschützte Fotos öffentlich verwendet zu haben.

Die Schreiben wirken oft einschüchternd:

  • hohe Zahlungsforderungen,
  • kurze Fristen,
  • vorformulierte Unterlassungserklärungen,
  • Androhung gerichtlicher Schritte.

Wichtig: Nicht vorschnell unterschreiben oder ungeprüft zahlen. Gleichzeitig sollte die Abmahnung ernst genommen werden.

Die Kanzlei Dr. Voß unterstützt Betroffene bundesweit bei Filesharing-Abmahnungen und urheberrechtlichen Forderungen.


Was ist eine Filesharing-Abmahnung?

Bei einer Filesharing-Abmahnung wird meist behauptet, über Ihren Internetanschluss seien urheberrechtlich geschützte Inhalte öffentlich zugänglich gemacht worden.

Typische Vorwürfe betreffen:

  • Filme,
  • Serien,
  • Musik,
  • Computerspiele,
  • Software.

Oft stammen die Schreiben von spezialisierten Kanzleien, die im Auftrag von Rechteinhabern handeln.


Warum Betroffene nicht vorschnell handeln sollten

Viele Empfänger unterschreiben aus Angst sofort die beigefügte Unterlassungserklärung oder zahlen ungeprüft den geforderten Betrag.

Das kann problematisch sein. Denn:

  • Unterlassungserklärungen wirken oft über viele Jahre,
  • Vertragsstrafen können erheblich sein,
  • Forderungen sind nicht immer in voller Höhe oder überhaupt berechtigt,
  • und nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch.

Deshalb sollte die Situation zunächst rechtlich geprüft werden.


Muss ich die geforderte Summe bezahlen?

Das hängt vom Einzelfall ab.

Entscheidend können unter anderem sein:

  • Wer hatte Zugriff auf den Anschluss?
  • Gab es Familienmitglieder oder Mitbewohner?
  • Wurde das WLAN ausreichend gesichert?
  • Liegt überhaupt eine nachvollziehbare Zuordnung vor?
  • Ist die Forderung der Höhe nach angemessen?

Nicht jede Forderung ist automatisch vollständig durchsetzbar.


Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die beigefügten Erklärungen sind häufig sehr weit formuliert und sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Denn eine Unterlassungserklärung kann:

  • langfristige Verpflichtungen auslösen,
  • hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen,
  • und später erhebliche Folgen haben.

In vielen Fällen wird geprüft, ob:

  • überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte,
  • oder ob eine angepasste Lösung sinnvoll ist.

Typische Fehler nach einer Abmahnung

Ignorieren der Abmahnung

Das kann weitere Kosten oder gerichtliche Schritte nach sich ziehen.

Vorschnelles Zahlen

Nicht jede Forderung muss ungeprüft akzeptiert werden.

Direkter Kontakt mit der Gegenseite

Unüberlegte Aussagen können später problematisch sein.

Ungeprüfte Unterschrift

Unterlassungserklärungen sollten rechtlich geprüft werden.


Häufige Fragen zu Filesharing-Abmahnungen

Hafte ich automatisch als Anschlussinhaber?

Nein. Die rechtliche Situation hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Es können weitere rechtliche Schritte folgen — etwa gerichtliche Verfahren oder zusätzliche Kosten.

Wie hoch sind die Forderungen typischerweise?

Die geltend gemachten Beträge unterscheiden sich je nach Vorwurf und Rechteinhaber.

Kann die Forderung reduziert werden?

In manchen Fällen lassen sich Forderungen deutlich reduzieren oder sogar ganz abwehren.


Abmahnung prüfen lassen

Eine frühe rechtliche Einschätzung hilft häufig dabei:

  • Risiken besser einzuschätzen,
  • unnötige Fehler zu vermeiden,
  • Fristen einzuhalten,
  • und mögliche Verteidigungsansätze zu prüfen.

Die Kanzlei Dr. Voß unterstützt Betroffene bundesweit bei:

  • Filesharing-Abmahnungen,
  • urheberrechtlichen Unterlassungsforderungen,
  • Zahlungsforderungen,
  • und außergerichtlicher sowie gerichtlicher Vertretung.

Rechtsanwalt Dr. Voß aus Berlin ist deutschlandweit in allen Bereichen des Urheberrechts tätig. Durch seine Schwerpunktsetzung im Künstlerrecht sowie seiner Spezialisierung im Strafrecht, insbesondere im Urheberstrafrecht, berät und vertritt er die Interessen von Betroffenen einer Abmahnung kompetent und zielgerichtet.