Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht kennt im Wesentlichen zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem gliedert es sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche, nämlich dem Individual-Arbeitsrecht (Regelung der Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise die Arbeitszeit, Teilzeit und nicht zuletzt den Kündigungsschutz); sowie dem Kollektiv-Arbeitsrecht (Regelung des Verhältnisses der Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, wie beispielsweise durch Tarifverträge). 

Die Kanzlei Dr. Voß – Berlin, Rechtsanwalt Dr. jur. Jens-Peter Voß, berät und vertritt sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als auch Manager, Betriebsräte und Gewerkschaften in allen Bereichen des Individual- und Kollektiv-Arbeitsrechts. Insbesondere vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Voß sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung und/oder Kündigungsschutzklage, der Abwehr/Durchsetzung einer Abfindung, Abmahnung und bei Zeugnisstreitigkeiten. Darüber hinaus berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Voß auch in allen Bereichen des Beamtenrechts.