Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes Gebühren in welchem Umfang anfallen.
Aufgrund der Vielfalt juristischer Fallkonstellationen ist es an dieser Stelle leider nicht möglich Ihnen genaue Angaben zu den möglicherweise anfallenden Gebühren und eventuellen weiteren Auslagen zu machen. Hierzu ist immer der individuelle Sachverhalt zu begutachten, anhand dessen wir Sie gerne über die in Ihrem Fall entstehenden Kosten vorab unverbindlich aufklären. Selbstverständlich ist diese Information für Sie kostenfrei. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe, sowie der Prozesskostenhilfe und kümmern uns im Falle einer vorhanden Rechtsschutzversicherung selbstverständlich gerne vorab um eine entsprechende Deckungszusage.