Ein Arbeitszeugnis kann entscheidend für Ihre berufliche Zukunft sein. Ob beim Jobwechsel oder im Bewerbungsprozess – Arbeitgeber, Recruiter und Personalentscheider legen großen Wert auf den Inhalt und die Formulierung Ihres Zeugnisses. Doch viele Zeugnisse enthalten versteckte Formulierungen, unzulässige Aussagen oder verschleierte Kritik.
Als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht hilft die Kanzlei Dr. Voß aus Berlin Ihnen, Ihr Zeugnis professionell prüfen und korrigieren zu lassen.
Warum Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen sollten
Ein wohlwollendes Zeugnis ist gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem schleichen sich oft unfaire Bewertungen oder codierte Kritik ein. Häufige Probleme:
- Zeugnissprache mit negativen Codes („stets bemüht“, „im Großen und Ganzen zufriedenstellend“)
- Unvollständigkeit (z. B. fehlende Aufgaben, Erfolge, Soft Skills)
- Formfehler (z. B. kein Briefkopf, falsches Datum, fehlende Unterschrift)
- Ungleichbehandlung (z. B. im Vergleich zu Kollegen)
Wichtig: Ein unvorteilhaftes Arbeitszeugnis kann Ihre Bewerbungschancen drastisch verschlechtern.
Welche Arten von Zeugnissen gibt es?
- Einfaches Arbeitszeugnis: Enthält lediglich Art und Dauer der Tätigkeit.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Dieses ist der Standard und für Bewerbungen ausschlaggebend.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Sie haben Anspruch auf:
- Ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis
- Ein formell korrektes Dokument (Briefkopf, Datum, Unterschrift, keine Geheimcodes)
- Eine Berichtigung, wenn das Zeugnis fehlerhaft oder abwertend ist
Auch nachträglich kann ein Zeugnis korrigiert werden, z. B. wenn es zu kurz, lückenhaft oder widersprüchlich ist.
Arbeitszeugnis-Check durch versierten Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Voß bietet bundesweit die:
- Juristische Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses
- Aufdeckung von Geheimcodes und unzulässigen Formulierungen
- Konkrete Verbesserungsvorschläge oder Formulierungshilfen
- Anschreiben an den Arbeitgeber, um ein korrigiertes Zeugnis einzufordern
Optional: Vertretung im Streitfall gegen den Arbeitgeber
In der Regel ist die einfache Prüfung bereits im Rahmen einer E-Mail-Beratung/Prüfung möglich. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!