Warum Sie einen Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag anwaltlich prüfen lassen sollten
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsvertragsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Anders als bei einer Kündigung einigen sich beide Seiten freiwillig auf die Beendigung des Arbeitsvertrages.
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie ihn gründlich juristisch prüfen lassen, insbesondere auch wenn eine Abfindung vereinbart wird. Eine sorgfältige anwaltliche Prüfung schützt Sie vor Risiken wie etwa beispielsweise Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Verlust des Kündigungsschutzes oder unklaren Vertragsklauseln.
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Win-Win-Lösung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein:
- Arbeitnehmer: sichern sich ggf. eine angemessene Abfindung, planen den Austritt flexibel und wahren ihre berufliche Reputation.
- Arbeitgeber: vermeiden kostenintensive und langwierige Kündigungsschutzprozesse oder Weiterbeschäftigung.
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, bedarf ein Aufhebungsvertrag in der Regel einer sorgfältigen juristischen Prüfung, die die individuellen Aspekte des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und die konkreten Gründe zur Aufhebung des Arbeitsvertrages berücksichtigt:
Eine gewissenhafte anwaltliche Prüfung schützt vor Fehlern oder Zugeständnissen, die später nachteilig sein könnten. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Rechtsanwalt Dr. Voß berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der sicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Wenn Sie einen Entwurf prüfen lassen, anwaltliche Unterstützung beim Verhandeln der Inhalte wünschen oder Ihren individuellen Aufhebungsvertrag rechtssicher gestalten möchten, berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Voß bundesweit.