Inkasso / Forderungseintreibung

Inkasso durch Rechtsanwalt steht für den Einzug von Forderungen. Die Überschreitung von Zahlungsfristen oder das Verweigern von Zahlungen führt für Firmen und Privatpersonen zu erheblichen Nachteilen. Die Forderungseintreibung ist ohne Fachwissen wenig empfehlenswert und oft auch erfolglos.

Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen, ignorieren erfahrene Schuldner häufig die Schreiben solcher Unternehmen und nehmen erst den Briefkopf eines Rechtsanwaltes ernst. Auch werden Inkassounternehmen in der Regel nicht gerichtlich tätig.

Spätestens wenn also gerichtliche Schritte gegen Schuldner notwendig werden, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts meist unentbehrlich:

Bei Rechtsanwälten sind die anfallenden Gebühren durch das RVG gesetzlich geregelt. Ein Rechtsanwalt prüft zudem immer auch die juristische Durchsetzbarkeit der jeweiligen Forderung und klärt Sie umfassend über eventuelle Risiken auf. Schließlich kann ein Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtlich Forderungen eintreiben. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt bei bestehender Verzugslage der Schuldner im Rahmen des Verzugsschadensersatzes. Sie sparen somit unnötige Kosten die ein Inkassounternehmen verursachen könnte und erheblichen Mehraufwand.

Die Kanzlei Dr. Voß bietet professionelles anwaltliches Inkasso / Forderungseintreibung durch einen bundesweit tätigen Rechtsanwalt aus der Hauptstadt Berlin:

Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Voß vertritt namhafte inländische Unternehmen bei der Eintreibung ihrer offenen Rechnungen durch Anwaltsinkasso. Falls notwendig, folgt nach einem anwaltlichen Mahnschreiben unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren und ggf. auch das Klageverfahren bundesweit vor dem zuständigen Gericht.

Das Ziel:

Den Anspruch kurzfristig aussergerichtlich eintreiben und bei Bedarf zügig gerichtlich titulieren, sowie notfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren. Sei es durch den Gerichtsvollzieher oder auch geeignete Pfändungsmaßnahmen. Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Voß verfolgt auch hartnäckige Fälle mit besonderem Nachdruck und entsprechender Expertise im Bereich Inkasso.

Als Unternehmer oder Freiberufler können Sie offene Rechnungen samt zugehöriger Mahnung bequem per Fax oder E-Mail übermitteln. Ein anwaltliches Mahnschreiben wird nach Prüfung unverzüglich an den jeweiligen Schuldner weitergeleitet und die Ermittlung von Anschriften und Vollstreckungsmöglichkeiten oder der Bonität des Schuldners ist kurzfristig möglich.