Mieterhöhung prüfen lassen

Eine Mieterhöhung kann für viele Mieter eine belastende Nachricht sein. Oft stellt sich die Frage: Ist die Erhöhung gerechtfertigt und entspricht sie den gesetzlichen Vorgaben?

Doch auch Vermieter möchten sich im Falle einer Mieterhöhung oft schon im Vorfeld beraten lassen und sicherstellen, dass eine begehrte Erhöhung am Ende auch durchgesetzt werden kann.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Voß aus Berlin bietet Ihnen eine umfassende Prüfung Ihrer Mieterhöhung an, damit Sie Ihre Rechte wahren, unrechtmäßige Forderungen abwehren oder rechtmäßige Erhöhungen durchsetzen können.

Warum sollten Sie eine Mieterhöhung prüfen lassen?

Vermieter sind verpflichtet, sich an strikte gesetzliche Vorgaben zu halten, wenn sie eine Mieterhöhung durchsetzen wollen. Allerdings kommt es häufig vor, dass Mieterhöhungen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen oder überhöht sind.

Die häufigsten Fehler, die bei Mieterhöhungen auftreten, sind:

  • Überschreitung der gesetzlichen Mietobergrenze: Die Miete darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Oftmals wird diese jedoch überschritten.
  • Formfehler: Eine Mieterhöhung muss in Textform erfolgen und klar nachvollziehbar sein. Fehler in der Formulierung können die Mieterhöhung unwirksam machen.
  • Falsche Berechnungen: Die Berechnung der Mieterhöhung ist komplex und es kommt oft zu Fehlern, z.B. bei der Angabe des richtigen Mietspiegels.
  • Fristen: Mieterhöhungen müssen bestimmten Fristen folgen, z.B. der 15-monatigen Sperrfrist nach dem letzten Mieterhöhungsverlangen.

Durch eine professionelle Prüfung der Mieterhöhung und Beratung im Mietrecht können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte als Mieter geschützt werden und Sie nicht zu viel zahlen. Vermieter können im Vorfeld sicherstellen, dass eine Mieterhöhung am Ende auch durchsetzbar sein wird. Herr Rechtsanwalt Dr. Voß prüft, ob eine Mieterhöhung den gesetzlichen Vorgaben des Mietrechts entspricht und ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Die Kosten für die Prüfung einer Mieterhöhung hängen von der jeweiligen Komplexität des Falls ab. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten, selbstverständlich werden diese in Ihrem jeweiligen individuellen Fall aber auch gerne vorab unverbindlich auf Anfrage mitgeteilt. Nehmen Sie gerne direkt Kontakt auf und schildern Sie uns einfach zunächst Ihr konkretes Anliegen. Die Kanzlei Dr. Voß berät auch in Fällen von Eigenbedarfskündigungen oder Räumungsklagen, sowie sämtlichen Fallgestaltungen des Mietrechts.