In der Ära des Internets, in der die digitale Präsenz einen entscheidenden Einfluss auf den Ruf eines Unternehmens oder einer Person hat, sind Online-Bewertungen zu einem maßgeblichen Faktor geworden. Positive Bewertungen können den Ruf stärken, während negative Bewertungen das Gegenteil bewirken können und sich nicht zuletzt auch schädigend auf Akquise und Umsätze auswirken können.
Doch was passiert, wenn unerwünschte, negative Bewertungen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Person auftauchen?
In erster Linie sollten Sie Ruhe bewahren, nicht sogleich mit dem Bewertenden in Kontakt treten oder eine entsprechende Bewertung ggf. kommentieren, sondern zunächst Ihre juristischen Möglichkeiten gegen die unerwünschte / negative Bewertung zu Ihren Lasten prüfen lassen:
Die verschiedenen Bewertungsplattformen haben unterschiedliche Richtlinien dahingehend welche Bewertungen zulässig sind und welche nicht. Gleiches gilt bezüglich der Entfernung von Bewertungen. Insoweit ist stets die sorgfältige Kenntnis/Prüfung der einschlägigen Nutzungsbedingungen notwendig.
Zugleich können negative Bewertungen strafrechtliche Relevanz haben und es kann sich ggf. empfehlen solche den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Im Übrigen bestehen zudem ggf. zivilrechtliche Möglichkeiten ein Löschen / Entfernen einer negativen Bewertung zu Lasten des Plattformbetreibers oder der bewertenden Person durchzusetzen. Auch Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche kommen hier in Betracht. Soweit eine Bewertung personenbezogene Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person enthält, könnte dies auch einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen. In solchen Fällen kann dann beispielsweise eine Löschung oder Anonymisierung der Daten gefordert werden.
Rechtsanwalt Dr. jur. Jens-Peter Voß berät und vertritt namhafte inländische Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens. Aufgrund seiner entsprechenden Schwerpunktsetzungen ist eine umfassende, fachlich versierte Prüfung, Beratung und Vertretung bei negativen und/oder unerwünschten Bewertungen daher in ausreichendem Maße gewährleistet. Gerne können Sie Ihre negative Bewertung im Rahmen einer Erstberatung anwaltlich prüfen und sich über in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen beraten lassen. Eine Prüfung und Beratung kann online über das Kontaktformular als E-Mail-Beratung oder als allgemeine Terminanfrage für eine telefonische Beratung, Videorechtsberatung oder eine Beratung in den Kanzleiräumlichkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin angefragt werden.