Reiserecht

Das Reiserecht ist ein Bereich des Verbraucherschutzrechts, das im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Reisenden und Reiseveranstaltern regelt. Es umfasst alle Aspekte einer Reise, einschließlich Buchung, Vertragsbedingungen, Leistungen, Stornierungen und Schadensersatzansprüchen.

Rechte und Ansprüche von Reisenden:

Reisevertragsrecht: Reisende haben Anspruch auf genaue und transparente Informationen über die gebuchten Leistungen. Vertragsbedingungen müssen klar und verständlich sein.

Mängel am Reiseziel: Wenn das gebuchte Hotel oder die Unterkunft nicht den zugesicherten Standards entspricht, haben Reisende das Recht auf Abhilfe.

Preisänderungen: Der Reiseveranstalter darf den Preis nach Vertragsabschluss nicht einseitig erhöhen. Reisende haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Preis wesentlich steigt.

Reiserücktritt: Reisende können eine Reise stornieren, jedoch können Stornogebühren anfallen. Diese müssen angemessen und transparent sein.

Reisemangel und Schadensersatz: Bei erheblichen Reisemängeln haben Reisende das Recht auf Preisminderung oder Schadensersatz.

Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände: Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen haben Reisende Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung.

Die Kanzlei Dr. Voß berät und vertritt bundesweit sowohl Reisende, als auch Reisevermittler und Reiseveranstalter auf allen Gebieten des Reiserechts. Er berät zudem ergänzend im Reiserecht bei einem der führenden Anbieter für Rechtsinformationen in Deutschland (anwaltonline.com).