Das Strafrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet. Die staatliche Gewalt greift auf keinem anderen Rechtsgebiet so hart und unvermittelt in die sensiblen Rechte des Bürgers ein. Der in diesem Rechtsgebiet tätige Rechtsanwalt bedarf daher einer besonderen Kompetenz:
Als Verteidiger ist er neben der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, er ist damit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet.
Dabei ist die Staatsanwaltschaft an ihre Verfolgungspflicht und das Gericht an seine Aufklärungspflicht gebunden. Der Strafverteidiger vertritt in diesem Zusammenhang die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates. Damit unterscheidet sich die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Strafverteidiger wesentlich von der eines Rechtsanwaltes etwa in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Strafverteidiger Rechtsanwalt Dr. jur. Voß ist durch entsprechende Schwerpunktsetzung in seiner Ausbildung, der Mitarbeit in überörtlich tätigen Strafverteidigerkanzleien und seiner wissenschaftlichen Forschungstätigkeit im Fach Strafrecht entsprechend versiert. Rechtsanwalt Dr. jur. Voß bietet bundesweite Strafverteidigung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie dem Bundesgerichtshof auf dem gesamten Gebiet des Straf und Nebenstraf-, sowie Berufungs- und Revisionsrechts mit besonderem Interesse im Bereich der schweren Kriminalität.