Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist im Wesentlichen im Urheberrechtsgesetz (UrhG), im Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und im Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es enthält Regelungen zum Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk. Inhalt, Umfang und Übertragbarkeit des Urheberrechts, sowie etwaige Folgen aus Rechtsverletzungen Dritter sind ebenfalls gesetzlich festgelegt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urheberrecht insbesondere die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an dessen Werk schützt. 

Die Kanzlei Dr. Voß berät und vertritt in allen Bereichen des Urheberrechts. Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Voß betreut u.a. bei einem der führenden Anbieter für Rechtsinformationen in Deutschland (anwaltonline.com) das Rechtsgebiet Urheberrecht eigenverantwortlich und ist aufgrund seiner weiteren Schwerpunktsetzung im Bereich des Künstlerrechts, sowie der Spezialisierung im Strafrecht auch im Bereich des Urheberstrafrechts, entsprechend versiert.