Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Im Wesentlichen also das Verkehrszivil-, Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeiten-, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht. 

Die Kanzlei Dr. Voß vertritt Ihre Interessen im Verkehrsrecht gegenüber Gerichte, Behörden, Versicherungen, sowie Unfallgegnern und setzt u.a. auch Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche mit besonderem Nachdruck durch. Aufgrund der gleichzeitigen Spezialisierung von Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Voß im Fachgebiet Strafrecht, ist auch eine fachlich versierte Beratung und Vertretung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gewährleistet.