Aus juristischer Sicht ist für das Zustandekommen von Verträgen die Abgabe von einander auf sich beziehende und übereinstimmenden Willenserklärungen (Antrag/Angebot und Annahme) erforderlich. Dies kann sowohl mündlich, als auch schriftlich und in Einzelfällen auch stillschweigend geschehen. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Unter der Bezeichnung „Vertragsrecht“ fallen alle Vertragstypen. Dies betrifft sowohl Verträge zwischen Unternehmern als auch Privatpersonen und sog. Verbraucherverträge (Verträge zwischen Unternehmern und Privatpersonen).
Die Kanzlei Dr. Voß berät in allen Fragen des Vertragsrechts. Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Voß prüft, erstellt und verhandelt alle Vertragsformen. Selbstverständlich fällt darunter zugleich auch die Komplettbetreuung von Agenturen, Firmen, Unternehmensneugründungen, Startup-Unternehmen, Freiberuflern und Künstlern.